Garderobenschränke werden an folgende Berechtigte vergeben:
- Studierende N202 Humanmedizin,
- Studierende der alten StO mit absolviertem 2. Abschnitt,
- Studierende der Zahnmedizin im 2. Abschnitt.
- An Dritte mit besonderem Bezug zum AKH, zB Gastärzte, Hospitanten
Der jeweilige Status ist durch den Studienausweis / das Studienbuch / entsprechende Nachweise (z. B. bei Gastärzten eine schriftliche Bestätigung durch das zuständige Sekretariat) zu belegen!
Vergabe-/ Verlängerungs-/ Rückgabetermine
Dienstag 11:00 - 12:00 Uhr
(falls nicht anders bekanntgegeben)
im Hörsaalzentrum am Schalter 8L.
Kontakt
Wichtig zu wissen
Kosten:
- EUR 10,– Miete pro Semester für Studierende;
- EUR 20,– Miete pro Semester für Dritte;
- zusätzlich EUR 60,– Kaution; diese wird bei ordnungsgemäßer Rückstellung des Kästchens refundiert.
Bezahlung
Die Bezahlung (BARGELD) erfolgt in der Finanzabteilung / Kassa
Bauteil 88, Ebene 1, Raum Nr: 88.01.718
Öffnungszeiten der Finanzabteilung / Kassa
MO: geschlossen
DI, MI, FR: 9:00 - 13:00 Uhr
DO: 9:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mit der Einzahlungsbestätigung der Finanzabteilung / Kassa kann dann im Hörsaalzentrum am Schalter der Leitstelle 8L der Schlüssel für den Garderobenschrank entgegengenommen werden.
Hinweis:
- Bitte rechtzeitig um die Vergabe/Verlängerung/Rückgabe ihres Garderobenkasten kümmern ("Kautionsverfall")
- Die Garderobenordnung ist im Aushangkasten Nr. 2 im Hörsaalzentrum (Ebene 08) offiziell verlautbart.
- Mitzubringen: Studienausweis, Studienbuch, sonstige Nachweise (z. B. bei Gastärzten eine schriftliche Bestätigung durch das zuständige Sekretariat)
- Mit der Übernahme der Schlüssel erteilt der Mieter seine ausdrückliche Zustimmung zur Garderobenordnung.
- Unmittelbar nach Übernahme sind beide Schlüssel am angemieteten Kästchen auszuprobieren. Bei Problemen ist am gleichen Tag zu reklamieren. Bei späteren Reklamationen verfällt die Kaution.
- Es wird dringend empfohlen, einen Schlüssel gesichert aufzubewahren, um die Zugangsmöglichkeit zu gewährleisten.
- Das Kästchen kann nur gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und einer polizeilichen Verlustmeldung sowie gegen Kostenersatz geöffnet werden – siehe Garderobenordnung.